Hörstel
Urteil
26.01.2012

15 Monate auf Bewährung für Kindesmissbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 53 Jahre alter Mann aus Lippstadt vom Amtsgericht Ibbenbüren verurteilt worden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Zu den Übergriffen kam es bei Familienbesuchen auch in Hörstel.

Hörstel/Lippstadt. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen ist ein 53 Jahre alter Mann aus Lippstadt vom Amtsgericht Ibbenbüren verurteilt worden. Er bekommt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten aufgebrummt. Er wurde verurteilt, weil er ein Enkelkind seiner Lebensgefährtin mehrfach gegen dessen Willen unsittlich berührt hatte. Das Mädchen, es stammt aus Hörstel, war zur Tatzeit erst zwölf Jahre alt.

Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 750 Euro in Raten an das heute 16-jährige Mädchen zahlen. Er muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und darf vier Jahre lang keine Minderjährigen in seine Wohnung lassen.

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Zu den Übergriffen ist es bei Familienbesuchen in den Jahren 2008 bis 2010 sowohl in Lippstadt als auch in Hörstel gekommen. „Da war ich noch auf der Grundschule“, schilderte das Mädchen vor Gericht. Die Taten habe sie stets für sich behalten: „Er sagte ,erzähl es keinem, sonst passiert was‘ “.

Erst als ihre ältere Schwester (heute 17) angab, selbst auch Opfer des Mannes geworden zu sein, flog die Sache auf. Später soll auch die jüngste Schwester, heute 13 Jahre alt, betroffen gewesen sein.

Wegen der angeblichen Übergriffe auf die 17- und die 13-Jährige wurde der 53-Jährige jedoch nicht verurteilt. Die Mädchen hatten widersprüchliche Aussagen gemacht, die Taten konnten ihm nicht nachgewiesen werden.

Den Zuschauern offenbarten sich bei der Verhandlung bizarre Familienverhältnisse, die auch den Vorsitzenden Richter nicht kalt ließen. Der Vater der 16-Jährigen gab als Zeuge etwa an, er habe den Angeklagten dabei erwischt, wie er seine Tochter daheim in Hörstel anfasste. Das Mädchen habe dabei geschlafen. Eingegriffen habe er jedoch nicht: „Ich war zu überrascht.“ Der 16-Jährigen habe er nie davon erzählt.

Die Mutter des Mädchens, die selbst in ihrer Jugend missbraucht wurde, berichtete vor Gericht von einem weiteren Vorfall, bei dem sich der Mann an dem Mädchen vergriffen haben soll, als es erst fünf Jahre alt war. Als die 16-Jährige diese Schilderungen hörte, brach sie in Tränen aus.

„Bei Ihnen ist bei der Erziehung das Kind in den Brunnen gefallen. In der ganzen Familie ist der Wurm drin“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung fassungslos. „Sie müssen auf ihre Kinder achten und nicht immer die Glotze anmachen“, schimpfte er. Gerade die Mutter habe aufgrund ihrer eigenen Missbrauchserfahrung besonders sensibel für das Thema sein müssen.

Autor: Daniel Lüns
Tel: 05451 933 246

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