VERSAMMLUNG DES HOPSTENER LOV_
Keine Nährstoffe ins Grundwasser

WLV-Geschäftsführer Franz-Georg Koers (v.l.), informierte die Landwirte und die Vorsitzenden Reinhard Kamphus und Georg Gress über Neuigkeiten aus dem Verband.
WLV-Geschäftsführer Franz-Georg Koers (v.l.), informierte die Landwirte und die Vorsitzenden Reinhard Kamphus und Georg Gress über Neuigkeiten aus dem Verband.
(Foto: Schwienheer)


Hopsten. Zur Jahreshauptversammlung begrüßte Reinhard Kamphus, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Ortsvereins, im Hotel Kerssen neben den Mitgliedern auch eine Abordnung der Landfrauen, des Reitvereins Hopsten, Orts- und Kreislandwirt Hermann Borchert sowie Franz-Georg Koers, Geschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV).

Schriftführer Christian Bruns berichtete von zahlreichen Aktivitäten aus dem vergangenen Vereinsjahr mit unterschiedlichen Fachvorträgen zu Pflanzenanbau, Pflanzenschutz, der Düngeverordnung, zum Leaderprojekt und von dem Ausflug nach Meppen mit Besichtigung eines Hähnchenschlachthofes. Das gut besuchte Ortsfest wurde 2009 als Nachmittagsveranstaltung organisiert.


Im Kassenbericht konnte Georg Ungruh auf einen guten Kassenbestand verweisen. Klaus Visse hatte die Kasse geprüft. Der Vorstand wurde daraufhin einstimmig entlastet. Als neue Kassenprüfer wurden Winfried Lütkehues und Heiner Lambrecht Speller gewählt.

Termine in diesem Jahr sind unter anderem am 11. Mai eine Feldbegehung mit Marion Zaepernick und Ende August eine gemeinsame Fahrradtour mit dem Landfrauenverband Hopsten.

Vom aktuellen Stand in der Landwirtschaft berichtete WLV-Geschäftsführer Franz-Georg Koers. Er ging auf die Biotopkartierung und Stickstoffbelastungen ein, erläuterte zudem Maßnahmen zu den EU-Wasserrahmenrichtlinien. Ortslandwirt Hermann Borchert bemerkte zum Schutz des Grundwassers: „Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen.“ Sinnvoll sei nach der Hauptfrucht eine Zwischenfrucht anzubauen, um den Nährstoffeintrag ins Grundwasser möglichst zu verhindern. Er wies darauf hin, dass die Hopstener Biogasanlage auch die Zwischenfrüchte annehme.

Positiv wertete Vorstandsmitglied Georg Gress, wenn von Mitteln des Leaderprojekts auch Landwirte profitieren könnten. Zum Beispiel durch Umnutzung brachliegender Wirtschaftsgebäude und Höfe. Allerdings solle man bei einer Folgenutzung auf den Rat der Kammer hören, damit sie wirtschaftsverträglich sei, ergänzte Franz-Georg Koers. Das Umfeld müsse berücksichtigt werden, wenn beispielsweise eine Umnutzung zu Wohnzwecken geplant sei. Umnutzungen müssten vor der Baumaßnahme im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden, war der allgemeine Tenor.

Ein Thema waren auch die Kürzungen bei Betriebsprämien, wenn gegen Fachgesetze verstoßen werde. Kommen Beanstandungen häufiger vor, muss mit empfindlichen Kürzungen bis zum Wegfall der Prämie gerechnet werden. An einer Leitbilddiskussion des WLV haben sich mehr als 850 Mitglieder beteiligt. „Innerhalb einer Bezirkskommission soll bis Juni festgelegt werden, wie das Leitbild mit Leben gefüllt wird“, so Koers.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinien fordern Schutzmaßnahmen, damit als Folge von Nährstoffeintrag das Grundwasser und die Oberflächengewässer nicht verschmutzt werden. Höhere Ziele seien demnach gefordert, wenn es sich um natürliche Gewässer handele. Im Kreisgebiet wurde jetzt eine Einstufung von 40 Prozent natürlicher Gewässer zu 60 Prozent stark veränderter Gewässer, erreicht. Die Umsetzung von Maßnahmenpaketen will der WLV zusammen mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises schnüren. Der WLV stellt dafür eine Fachkraft ein. Die Veränderungen werden zu 80 Prozent vom Land getragen, 20 Prozent durch Ausgleichsmaßnahmen und andere Projekte finanziert. Ein entsprechendes Pilotprojekt sei mittlerweile an der Mettinger Aa verwirklicht mit punktuellen Anpflanzungen, Stör- und einem Trittsteinkonzept.

Zur Biotopkartierung berichtete Franz-Georg Koers unter anderem, dass 7300 Hektar weniger an Kreisfläche außerhalb der Naturschutzgebiete als schutzfähig eingestuft worden sind.

Zuletzt war die Alterskassenrente in der Landwirtschaft ein Thema. Hier müsse eine Härtefallregelung eingerichtet werden, wenn ein Hofbesitzer mit 65 Jahren aus bestimmten Gründen seinen Hof nicht abgeben könne, sagte der WLV-Geschäftsführer. Zuletzt erinnerte der Fachmann daran, dass bei Einnahmen aus dem Fotovoltaikbereich oder aus gewerblicher Umnutzung Nachabfindungspflicht bestehe, wenn der Erlös nicht dem Betrieb zufließe. Hier sei es ratsam, vorher eine Einigung mit den weichenden Erben (Geschwister) zu erreichen.

VON M. SCHWIENHEER

07 · 03 · 10



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