Resolution zum Aufenthaltsrecht im Landtag angekommen
Ochtrup. Der Rat der Stadt hat sich für eine Verlängerung der so genannten Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge über den 31. Dezember 2009 hinaus eingesetzt. Nach einer Initiative der evangelischen Kirchengemeinde hatte der Rat eine entsprechende Resolution („Resolution des Rates der Stadt Ochtrup zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen“) verfasst. Sie ist nun beim Landtag in Düsseldorf eingegangen und an alle Landtagsabgeordneten verteilt worden. Das teilte das Büro der Abgeordneten Stefanie Wiegand (SPD) mit.

Zum Hintergrund: Die Bleiberechtsregelung für bisher über viele Jahre nur geduldete Flüchtlinge läuft zum Ende des Jahres aus. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Antragssteller nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten können. Nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise ist das vielen Flüchtlingen aber nicht möglich. Ihnen droht nun, in den Duldungsstatus zurückzufallen.


Der Ochtruper Rat hatte die Resolution (eine ähnliche hat zum Beispiel auch der Kreis verfasst) am 24. September verabschiedet. Darin heißt es: „Die Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge muss über den 31. Dezember 2009 hinaus verlängert werden! Der Rat der Stadt Ochtrup spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas und gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten für eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und b Aufenthaltsgesetz aus. Die Anforderungen an die Lebensunterhaltsicherung müssen so korrigiert werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen. Für ältere, kranke beziehungsweise erwerbsunfähige Personen müssen darüber hinaus humanitäre Aspekte berücksichtigt und kurzfristige Lösungen gefunden werden. Der Rat der Stadt Ochtrup appelliert an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag, sich für eine qualifizierte Verlängerung der gesetzlichen Regelung einzusetzen.“


13 · 10 · 09



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