UMWELT_
Reinhold Niehaus hat die Recker Landschaft im Auge

Reinhold Niehaus ist Landschaftswächter in der Gemeinde Recke.
Reinhold Niehaus ist Landschaftswächter in der Gemeinde Recke.
(Foto: Heinrich Weßling)


Ibbenbüren. Reinhold Niehaus, auf Vorschlag der Gemeinde Recke vom Landschaftsbeirat bestellter Landschaftswächter in Recke, stellte in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde seine Tätigkeit vor. Seit mehr als 30 Jahren schon sei er engagiert in der ANTL und habe auch bereits den früheren Landschaftswächter in Recke, Erich Jeromin, bei dessen Arbeit als stellvertretender Landschaftswächter unterstützt. Als neuer stellvertretender Landschaftswächter soll in Recke künftig Carsten Breckweg aus Obersteinbeck tätig sein.

Die Landschaftswächter des Kreises und ihre Vertreter wurde ab Januar diesen Jahres für eine Amtsperiode von fünf Jahren neu bestellt. Sie werden durch den Kreis Steinfurt geschult. Die Landschaftswächter sind für ihre Tätigkeit mit einem Dienstausweis und einer Kartenmappe mit landschaftsrechtlichen und sonstigen Regelungen ausgestattet.


Die Landschaftswacht soll durch Information und Aufklärung der Bürger sowie durch Benachrichtigung der zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.

Der Landschaftswächter soll sich gründlich mit den natürlichen und landschaftlichen Gegebenheiten seines Bezirks vertraut machen.

Er soll laut dem vom Kreis formulierten Aufgabenprofil auf alle Veränderungen in der Landschaft achten, besonders auf folgende Eingriffe: Schwarzbauten einschließlich des nicht erlaubten Anlegens von Campingplätzen oder ähnlichen Einrichtungen, wilde Müllkippen, ungenehmigte Abgrabungen, ungenehmigte Rodungen von Wald, Wallhecken oder Feldgehölzen, das ungenehmigte Anlegen von Tiergehegen und Fischteichen, das Flammen oder die unzulässige Anwendung von Herbiziden auf Feldrainen, Böschungen und nicht bewirtschafteten Flächen oder Wegrändern, ungenehmigte Schilder und Reklameflächen, verbotswidriges Verhalten in Landschafts- und Naturschutzgebieten, Verstöße gegen die Reitregelung des Landschaftsgesetzes.

Der Landschaftswächter soll dabei über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklären, etwaige Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinweisen sowie der unteren Landschaftsbehörde Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft machen.

Während es immer mal wieder Probleme mit wild abgelagertem Müll (vom toten Haustier über Küchenabfälle bis hin zum kompletten Grill) gebe, habe er mit ungenehmigten Abgrabungen bisher noch nicht zu tun gehabt, berichtete Niehaus.

Auch im Zusammenhang mit Rodungen oder Rückschnitt von Wallhecken oder Straßenbegleitgehölz sei seine Aufmerksamkeit häufiger gefragt. Wenn Wallhecken „auf den Stock gesetzt“ würden, dann sollte man laut Niehaus „20 Zentimeter oberhalb des Bodens bleiben“. Außerdem sollte der Rückschnitt auch nicht auf einem 400 Meter langen Stück auf einmal erfolgen, sondern lieber ein 30 Meter langes Stück auf den Stock setzen, dann wieder 30 Meter stehen lassen und so fort, erläuterte der Landschaftswächter.

Auf die Frage von Ingo Hoppe, was gemeint sei, wenn er im Aufgabenkatalog der Landschaftswacht das Stichwort „Schwarzbauten“ lese, erläuterte Niehaus, es könne wohl nicht gemeint sein, dass der Landschaftswächter sich um das Thema Schwarzbauten in Baugebieten kümmere, vielmehr seien wohl Fälle gemeint, wo irgendwo in der Natur eine Jagdhütte oder Ähnliches ungenehmigt errichtet werde.

Die Arbeit als Landschaftswächter sei eine „nicht ganz unbedeutende Funktion“, betonte Alfred Rieke (KBR). Es sei wichtig, dass auch der Bürger wisse, dass es eine Landschaftswacht gibt. Oftmals sei auch das Gespräch mit der Landschaftswacht im Vorfeld sinnvoll, zum Beispiel wenn es darum gehe, dass eine Wallhecke auf den Stock gesetzt werden soll. Zur Pflege von Wallhecken gebe es auch entsprechendes Informationsmaterial, hieß es.

VON CORNELIA RUHOLL, IBBENBÜREN

09 · 03 · 10



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