-pd-/ Steinfurt. Nach Angaben des Aktionsbündnisses gegen Atomanlagen hat das Amtsgericht Steinfurt den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, gegen die französische Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte einen Strafbefehl wegen Nötigung zu erlassen. Lecomte hatte mit spektakulären Kletteraktionen sowohl am 16. Januar in Höhe der Bauerschaft Sellen als auch am 4. Juni in Höhe Wilmsberg den mit Uranhexafluorid beladenen Transportzug der Urenco-Urananreichungsanlage (UAA) Gronau aufgehalten und konnte erst nach mehreren Stunden von einer Spezialeinheit der Bundespolizei aus St. Augustin von der Strecke entfernt werden.
Wie das Aktionsbündnis mitteilt, habe es das Amtsgericht als erwiesen angesehen, dass Lecomte keine Gewalt angewendet habe. Es sei nichts beschädigt worden, und der Zug hätte ohne Berührung der Betroffnene unter ihr herfahren können. Auch eine Ordnungswidrigkeit habe das Gericht nicht gesehen, weil Lecomte sich in mindestens acht Metern Höhe und somit außerhalb der Bahnanlage (die Grenze nach oben liege bei 4,8 Meter) aufgehalten habe. „Die Kletteraktivistin habe lediglich den Willen manifestiert, ihre Einstellung plakativ und medienwirksam zu verbreiten“, wird der Beschluss von Richter Voosholz vom Aktionsbündnis zitiert.