Mettingen
KvG-Schulen
03.02.2012

"Schüler sollen zwischen Dummen-Jungen-Streich und Straftat unterscheiden können"

"Rechtskunde" für Schüler an den Mettinger Kardinal-von-Galen-Schulen: Über die Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft und über juristische Themen, die besonders für Jugendliche von Bedeutung sind, berichtet Leiter Andereas Weiss im Interview.

Mettingen. Rechtsanwalt Andreas Weiss betreut seit 1986 die Arbeitsgemeinschaft „Rechtskunde“. Seit 1990 bietet er die AG an den Mettinger Kardinal-von-Galen-Schulen an. Schülern der Jahrgangsstufe 9 vermittelt der 57-jährige Westerkappelner dabei die ersten Grundlagen der Juristerei. Über die Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft und über juristische Themen, die besonders für Jugendliche von Bedeutung sind, berichtet Weiss im Gespräch mit unserer Zeitung.

Wie ist die Arbeitsgemeinschaft „Rechtskunde“ an den Kardinal-von-Galen-Schulen zustande gekommen?

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Weiss: Das war keine spezielle Idee, die hier entstanden ist. Das ging allgemein von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen aus. Demnach können Schulen „Rechtskunde“ in Form freiwilliger Arbeitsgemeinschaften anbieten. Mich hat damals eine Referendarskollegin angesprochen, ob ich ihren Kursus übernehmen möchte.

Warum ist es wichtig, dass sich schon Schüler mit juristischen Themen beschäftigen?

Weiss: Die Schüler sind zwischen 15 und 16 Jahre alt. Die Strafmündigkeit beginnt aber schon mit 14. Sie sollten also ein Gespür dafür bekommen, dass gesetzwidriges Handeln ernste Konsequenzen haben kann. Dabei sollen sie erfassen, unterscheiden zu können zwischen einem Dummen-Jungen-Streich und einer Straftat.

Sie arbeiten bestimmt mit vielen Beispielen, um das zu verdeutlichen.

Weiss: Klassisches Beispiel ist der „Eimer Kleber im Klavier“. Danach soll sich ein 17-jähriger Schüler über seine schlechte Musiknote geärgert haben. Deshalb habe er, so der Beispielfall, der Lehrerin kurzerhand einen Eimer Kleber ins Klavier gekippt. Damit hat er neben einem Verweis von der Schule auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Denn außer der Frage des Schadensersatzes geht es strafrechtlich auch um Sachbeschädigung.

Wo liegen die Schwerpunkte bei Ihrer Arbeitsgemeinschaft?

Weiss: Ich fange gerne mit dem Grundgesetz an, um den Schülern damit unter anderem das Demokratieprinzip zu erläutern. Außerdem versuche ich ganz offen, sie für Politik zu interessieren. Denn ohne Politik funktioniert unser Staat nun mal nicht. Ein weiterer Aspekt ist zum Beispiel die Frage, wann man einen Vertrag eingeht. Da spielt heute vor allem das Internet eine große Rolle.

Wovor warnen Sie die Schüler im Umgang mit dem Internet?

Weiss: Vor allem davor, nicht überall persönliche Daten im Netz zu hinterlassen. Als Beispiel führe ich an, dass man seinen Personalausweis und die Kontokarte auch nicht bewusst auf dem Markplatz liegen lassen.

Was interessiert die Schüler am meisten?

Weiss: Das sind in erster Linie Verbrechen, wie sie täglich im Fernsehen zu sehen sind. Daraus ergeben sich Fragen, zum Beispiel, was der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist oder was das Urteil „lebenslänglich“ bedeutet. Sehr beliebt ist allerdings, als Zuschauer an einer Strafgerichtsverhandlung teilzunehmen.

Haben Sie den einen oder anderen ihrer Schüler mit der Arbeitsgemeinschaft „Rechtskunde“ schon mal für ein Jura-Studium begeistern können?

Weiss: Einer davon arbeitet bei uns in der Kanzlei. Tatsächlich habe ich schon mehrere der ehemaligen Schüler für ein Jura-Studium begeistern können.

Autor: Oliver Langemeyer
Tel: 05451 933 253

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Kommentare (1)

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03.02.2012 09:22 von gagagaga:
Hör mal zu, du musst mit solchen Fragen auf hahaded gehen!

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