
Dritter Wasserlauf für mehr Leben in der Recker Aa
Alle Lebewesen und Pflanzen sollen in Oberflächengewässer wieder zu finden sein, das sieht die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Die ANTL hat bereits einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie an der Recker Aa.
Recke. Der Lauf der Recker Aa ist ziemlich gerade. Nicht gerade das, was Naturschützer sich unter einem naturnahen Gewässer vorstellen. Das soll sich entsprechend der im Jahr 2000 verabschiedeten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ändern.
Eine Hauptforderung der Richtlinie besteht darin, für alle Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. „Das bedeutet, dass alle Pflanzen und Lebewesen wieder darin zu finden sein sollen, die von Natur aus in einem solchen Gewässer zu finden wären“, sagt Oliver Kania, Diplom-Ingenieur für Landschaftsentwicklung und beim Kreis Steinfurt zuständig für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei die Durchlässigkeit der Gewässer, sodass sie ohne Hindernisse für Fische und auch für Kleinstlebewesen wie zum Beispiel Bachflohkrebse passierbar sind. Außerdem müssten entlang des Wasserlaufs Strukturen geschaffen werden, die den vielfältigen Wasserlebewesen Lebensraum bieten. Ein ganz gerade ausgebauter Flusslauf sei einfach „strukturarm“, so Kania.
Einen Vorschlag, wie man an der Recker Aa wieder solche Strukturen schaffen könnte, machen Rainer Seidl (ANTL) und Reinhold Niehaus. Gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer Theo Scharnhölz nahmen sie jüngst den Verlauf der Aa an der Hammermühle in Augenschein.
Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie müssten an den Gewässern ein sogenannter „Strahlursprung“ und weitere „Trittsteine“ geschaffen werden, erläutert Seidl. Als Strahlursprung werde ein mindestens 500 Meter langes Stück Flusslauf bezeichnet, das naturnah gestaltet wird. „Trittsteine“ seien jeweils 10 bis 20 Meter lange strukturreich gestaltete Abschnitte. Man spreche von „Strahlursprung“, weil man davon ausgehe, dass diese Abschnitte eine Strahlwirkung auf benachbarte Abschnitte haben werden, erläutert Oliver Kania.
Ein entsprechend langes Stück Fläche an der Recker Aa gehört Theo Scharnhölz. Da er dem Vorhaben positiv gegenüber steht, könnte ein solcher Strahlursprung tatsächlich an der Aa geschaffen werden. Ein 1,5 Kilometer langes Stück Aa könne man dort renaturieren, meint Rainer Seidl. Somit müsse man nur noch sehen, wo noch weitere „Trittsteine“ geschaffen werden könnten. Dazu müsse noch mit anderen Grundstückseigentümern gesprochen werden. „Wir suchen nach Lösungen, die der Landwirtschaft nicht wehtun“, sagt Seidl und betont, dass man natürlich nur im Einvernehmen mit den Landwirten etwas erreichen könne.
Oliver Kania, der beim Kreis den Umsetzungsfahrplan für die Wasserrahmenrichtlinie erstellt, kann dem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen. „Ich werde die Maßnahme so in den Plan eintragen“, sagt er. Es gebe Pläne für verschiedene Umsetzungszeiträume und er wisse noch nicht genau, ob er die Recker Aa noch für den Zeitraum 2010 bis 2012 in den Plan schreibe, oder für den Zeitraum 2013 bis 2018.
Eine billige Maßnahme werde das sicher nicht, meint Kania. 100 000 bis 200 000 Euro werde das sicherlich kosten, schätzt er. Schließlich müsste unter anderem auf dem Gelände an der Hammermühle ein dritter Wasserlauf zwischen dem jetzigen Hauptarm der Aa und der Umflut angelegt werden, um die geforderte Durchlässigkeit zu erreichen. Denn in beiden bestehenden Wasserläufen gibt es Stauwehre, die ein Wanderhindernis für Fische und Kleinstlebewesen darstellen und somit den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie entgegenstehen.
Bevor es aber ans Werk gehen kann, muss zunächst noch ein Träger für die Maßnahme gefunden werden. Das könne ein Verband, ein privater Eigentümer, eine Kommune oder auch der Kreis sein, erläutert Kania. Auch jemand, der ohnehin eine Ausgleichspflicht für irgendeinen Eingriff in Natur und Landschaft hat, käme als Träger infrage. Sobald es einen Träger gibt, könnten auch Fördermittel beantragt werden. Eine Förderung bis 80 Prozent sei möglich. Das Land stellt jährlich insgesamt 80 Millionen Euro für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien bereit.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung mit ausreichend gutem Trinkwasser zu versorgen. So ist nicht nur eine Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden, sondern bis 2015 soll aktiv ein guter Zustand erreicht werden. Das gilt für das Grundwasservorkommen ebenso wie für die Oberflächengewässer. Der gute Zustand wird in der Wasserrahmenrichtlinie näher definiert. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt. Danach sind Gewässer so weit wie möglich in einem natürlichen oder zumindest naturnahen Zustand zu belassen oder in einen solchen zurück zu versetzen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird die Wasserwirtschaft jetzt über Verwaltungsgrenzen und über politische Grenzen hinaus an die Einzugsgebiete der größten europäischen Gewässer ausgerichtet. Im Portal „Flussgebiete NRW“ wird die Umsetzung in den Flussgebieten auf Landesebene abgewickelt. Für die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne haben sich in NRW flächendeckend Kooperationen gebildet. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt leitet mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband die vier Kooperationen im Kreis.

Tel: 05451 933 251
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